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   OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 2 UFH 1/10   

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https://dejure.org/2010,15493
OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 2 UFH 1/10 (https://dejure.org/2010,15493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2010 - 2 UFH 1/10 (https://dejure.org/2010,15493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 2 UFH 1/10 (https://dejure.org/2010,15493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 VersAusglG, § 34 VersAusglG, § 3 Abs 3 S 2 FamFG, § 217 FamFG, § 218 Abs 3 FamFG
    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für nachträgliche Entscheidungen zum Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 3 Abs. 3 S. 2; FamFG § 218
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für nachträgliche Entscheidungen zum Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1449
  • FamRZ 2010, 916
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 2 UFH 2/10

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts

    Hier ist die Zuständigkeit des Familiengerichts Stuttgart mit Beschluss vom 21. Januar 2010 bestimmt worden (Az. 2 UFH 1/2010).

    Insoweit kann auf die Ausführungen zum Beschluss in der Hauptsache (2 UFH 1/2010) Bezug genommen werden, wonach der Verweisungsbeschluss in der Hauptsache Bindungswirkung nach § 3 FamFG entfaltet hat, weil die nach Zustellung des Antrags erfolgte Verweisung keinen willkürlichen Akt darstellte.

  • OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 2 UF 276/13

    Aussetzung des Anpassungsverfahrens bei über das erweiterte Splitting

    In § 218 FamFG wird die örtliche Zuständigkeit geregelt, diese Vorschrift gilt auch für Anpassungsverfahren (OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 916-917).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 9 AR 9/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: örtliche Zuständigkeit bei ab dem 1. September

    Erforderlich ist also, dass sich das Familiengericht mit der Frage der eigenen Zuständigkeit auseinandergesetzt hat (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRB 2010, 203, 204).
  • OLG Jena, 01.03.2011 - 11 Sa 1/11

    Versorgungsausgleichssache: Erhalt der ursprünglichen örtlichen

    Erforderlich ist also, dass sich das Familiengericht mit der Frage der eigenen Zuständigkeit auseinandergesetzt hat (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRB 2010, 203, 204).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2010 - 9 AR 13/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Wiederaufnahme eines ausgesetzten

    Erforderlich ist also, dass sich das Familiengericht mit der Frage der eigenen Zuständigkeit auseinandergesetzt hat (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRB 2010, 203, 204).
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